AGB/  Datenschutz

 

                                                                       Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / Datenschutz

           

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen, die von Nancy Krientsch durchgeführt werden.

  1. Die Annahme dieser AGB erfolgt automatisch, sofern nicht unverzüglich Widerspruch erhoben wird. 
  2. Die AGB gelten als akzeptiert, sobald der Vertrag zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber zustande kommt oder nach Erhalt und Bestätigung des Auftrags durch den Auftraggeber oder nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber.

AUFTRAGSABWICKLUNG

  1. Die Fotografin wird den erteilten Auftrag sorgfältig und professionell ausführen.
  2. Sie behält sich das Recht vor, Teile des Auftrags an Dritte, wie zum Beispiel Fotolabore, auszulagern. Dabei steht es der Fotografin frei, die Art und Weise der Auftragsdurchführung sowie die Auswahl der externen Dienstleister eigenständig zu bestimmen. Dies schließt insbesondere die kreative Gestaltung der Aufnahmen, die Auswahl des Aufnahmeorts und die Verwendung verschiedener optischer und fotografischer Techniken mit ein.
  3. Der genaue Umfang des Auftrags und die spezifische Bezeichnung sind dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag zu entnehmen.
  4. Die Fotografin behält sich das Recht vor, die Auswahl der Fotos, die dem Auftraggeber am Abschluss des Auftrags in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden, eigenständig zu treffen, es sei denn, es wurde anderweitig vereinbart.
  5. Die Erstellung und Bearbeitung der Bilder erfolgt ausschließlich nach dem Stil und Ermessen der Fotografin. Kunden haben die Möglichkeit, sich auf der Website der Fotografin einen Eindruck von ihrem Fotostil und ihrer Bildsprache zu verschaffen. Es kann vorkommen, dass die Fotografin einige Bilder nur in Schwarz-Weiß-Bearbeitung übergibt, falls sie der Überzeugung ist, dass diese Form die beste Wirkung erzielt. Solche Entscheidungen begründen keine Reklamationsansprüche.
  6. Die RAW-Dateien verbleiben ausschließlich im Besitz der Fotografin.
  7. Die Lieferung der Hochzeitsreportage-Fotos erfolgt in der Regel innerhalb eines Zeitraums von 4-5 Wochen nach dem Zahlungseingang für das gesamte Auftragswerk. Die Fotografin behält sich vor, diesen Zeitraum im Falle von Krankheit oder abhängig von der Auftragslage zu überschreiten.
  8. Mängelbeanstandungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber bei der Fotografin eingehen. Nach Ablauf dieser Frist wird das Werk als vertragsgemäß und mangelfrei akzeptiert. Jegliche weiteren Bearbeitungen oder Änderungswünsche des Auftrags werden dann dem Auftraggeber auf Basis des Aufwands in Rechnung gestellt. Die Fotografin behält sich den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten vor.
  9. Die Fotografin übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für die Dauer der Fertigstellung verschiedener Fotoprodukte, die von Dritten hergestellt werden, wie z.B. Fotolaboren.
  10. Bei einer Übergabe des Auftragswerkes per Postweg ist jegliche Haftung für den Versand ausgeschlossen. Die Portogebühren trägt der Auftraggeber.
  11. Für sämtliche Fotoprodukte werden ausschließlich Aufnahmen der Fotografin verwendet. Bei Alben und anderen Fotoprodukten ist standardmäßig nur ein Korrekturdurchgang im Preis inbegriffen. Dies gilt nur, wenn der Auftraggeber ausdrücklich den Wunsch äußert, den Entwurf des Fotoalbums vor Beginn der Produktion zu begutachten.
  12. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Lichtbeständigkeit, Qualität und dauerhafte Beschaffenheit der Fotoprodukte, wie zum Beispiel Fotoalben und Prints.
  13. Die Zustellung und Rücksendung von Fotoprodukten erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat das Recht, die Art und den Dienstleister für die Rücksendung selbst zu bestimmen.
  14. Die Fotografin übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit von Gruppenbildern oder ähnlichen Aufnahmen.
  15. Für die Erstellung der Fotos wird immer ein Honorar in Form eines Stundensatzes, Tagessatzes oder einer vereinbarten Pauschale berechnet. Nebenkosten wie Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten sowie Studio-Miete sind vom Auftraggeber zu tragen. Die Fotografin weist gegenüber Endverbrauchern die Endpreise aus.
  16. Falls die Durchführung des Fotoauftrags aus Gründen, die nicht von der Fotografin zu vertreten sind, die vorgesehene Zeit überschreitet, wird dem Auftraggeber für jede angefangene Stunde eine Gebühr von 125€ berechnet. Diese Gebühr wird unabhängig davon erhoben, ob es sich um Wartezeiten, Pausen oder tatsächliche Arbeitszeiten handelt.

ABWICKLUNG VON BUCHUNGEN UND ZAHLUNGEN FÜR HOCHZEITSFOTOGRAFIE

  1. Nach Unterzeichnung des Vertrags für eine Hochzeitsreportage wird automatisch eine Terminsicherungsgebühr von 20% in Rechnung gestellt. Die Beauftragung gilt erst nach Vertragsunterzeichnung und Erhalt der Terminsicherungsgebühr, zahlbar innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungseingang, für beide Seiten als verbindlich. Diese Gebühr wird in der Gesamtrechnung für die Hochzeitsfotografie berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass die Terminreservierung erst nach Überweisung der Terminsicherungsgebühr innerhalb von 5 Tagen erfolgt.
  2. Vor der Auslieferung oder Abholung des vollständigen Hochzeitsauftrags wird dem Auftraggeber eine Schlussrechnung übermittelt. Die Lieferung oder Abholung erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der Schlussrechnung innerhalb von 10 Tagen. Das vereinbarte Nutzungsrecht wird ebenfalls erst nach vollständiger Zahlung an das Brautpaar bzw. den Auftraggeber übertragen.
  3. Die Fotos und Fotoprodukte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung Eigentum der Fotografin. Sollte die Zahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist erfolgen, besteht auch kein Anspruch auf das Fotowerk.
  4. Etwaige zusätzliche Kosten, die durch den Auftrag entstehen, wie Porto und Verpackung, sind nicht im Honorar enthalten und werden vom Auftraggeber getragen.
  5. Für den Fall einer Absage des Auftrags durch das Brautpaar, ganz gleich aus welchem Grund, verbleibt die geleistete Terminsicherungsgebühr als Entschädigung bei der Fotografin.

BUCHUNGS und ZAHLUNGABWICKLUNG BEI ALLEN WEITEREN FOTOGRAFISCHEN LEISTUNGEN

  1.  Nach Unterzeichnung des Vertrags für ein Portrait-Shooting (Familie, Paar oder Einzelperson) wird automatisch eine Terminsicherungsgebühr von 15% in Rechnung gestellt. Die Beauftragung gilt erst nach Unterzeichnung des Vertrags und Erhalt der Terminsicherungsgebühr, zahlbar innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Rechnung, für beide Seiten als verbindlich. Diese Gebühr von 15% für die Sicherung des Shooting-Termins wird bei der Endabrechnung berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass keine Terminreservierung erfolgt, wenn die Terminsicherungsgebühr nicht innerhalb von 5 Tagen überwiesen wird. Die Restzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. 
  2. Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bleiben die Fotos und Foto-Produkte, wie beispielsweise Fotoalben und Abzüge, im Eigentum der Fotografin. Sollte innerhalb der angegebenen Frist keine Zahlung erfolgen, besteht kein Anspruch auf das Auftragswerk.
  3. Das vereinbarte Nutzungsrecht geht ebenfalls erst nach vollständigem Zahlungseingang an den Auftraggeber über.

NUTZUNGSRECHTE FÜR PRIVATKUNDEN

  1. Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Dies beinhaltet die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte für private Zwecke. Eine kommerzielle Nutzung ist jedoch nicht gestattet, und die Eigentumsrechte für kommerzielle Zwecke werden nicht übertragen. (Beispiel: Weitergabe der Fotos an Dritte wie Friseure oder Bäcker, die die Fotos für kommerzielle Zwecke verwenden möchten.)
  2. Unabhängig von der vereinbarten Werknutzungsbewilligung behält sich die Fotografin das Recht vor, besonders gelungene Aufnahmen in ihrer eigenen Präsentation zu verwenden, wie beispielsweise auf ihrer Homepage, in Blogs, auf Social-Media-Seiten oder in Fachmagazinen für Fotografie und Fachwettbewerben. Die Auftraggeber erteilen der Fotografin die Ermächtigung, die von ihr hergestellten Lichtbilder zu Werbezwecken zu veröffentlichen und verzichten auf eine Honorierung.
  3. Jegliche Veränderung des Lichtbildes, wie etwa digitale Bildbearbeitung oder die Anwendung von Instagram-Filtern oder ähnlichem, bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fotografin und ist ansonsten untersagt. Ausdrücklich ausgenommen hiervon sind Aktfotografien, für deren Veröffentlichung eine gesonderte Genehmigung des Auftraggebers erforderlich ist.
  4. Auftraggebern, die die Verwendung des Fotomaterials durch die Fotografin für Werbezwecke ablehnen, wird ein Aufschlag von 20% auf das jeweilige Honorar berechnet.
  5. Bei der Veröffentlichung der Fotos durch die Auftraggeber auf Social-Media-Plattformen ist die Fotografin als Urheber des Fotos zu nennen. Beispiel: Foto: luzartphotography.com

SCHADENSERSATZ/VERTRAGSSTRAFE

  1. Im Falle jeglicher unberechtigten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ohne Zustimmung der Fotografin ist eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars für jeden Einzelfall zu zahlen. Dies bleibt vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche.

HAFTUNG

 

Die Fotografin haftet für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen, einschließlich Schäden aus positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung. Der Ersatz mittelbarer Schäden ist ausgeschlossen.

Für Mängel, Schäden oder unvollständig ausgeführte Arbeiten aufgrund unrichtiger oder ungenauer Anweisungen des Auftraggebers wird keine Haftung übernommen.

Obwohl Buchungen mit größter Sorgfalt durchgeführt werden, übernimmt die Fotografin keine Haftung für Ausfälle aufgrund besonderer Umstände wie plötzliche schwere Krankheit, Todesfälle im engsten Familienkreis oder Verkehrsunfälle, die sie daran hindern, zu einem vereinbarten Fototermin zu erscheinen. In solchen Fällen werden keine Schäden, Verluste oder Folgen übernommen.

Bei kurzfristigem Ausfall aufgrund schwerer Krankheit, Todesfälle im engsten Familienkreis oder höherer Gewalt bemüht sich die Fotografin (sofern vom Kunden gewünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung tätig wird. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht, und alle geleisteten Anzahlungen werden dem Auftraggeber zurückerstattet.

Für technische Defekte (z.B. defekte Speicherkarten) oder menschliche Fehler (z.B. Kreislaufprobleme) seitens der Fotografin oder ihrer Assistenten während oder nach dem Fotoshooting wird keine Haftung für daraus resultierende Schäden, Verluste oder Folgen übernommen.

 

DATENSCHUTZ UND DATENSICHERUNG

 

Personenbezogene Daten des Auftraggebers, die für den Geschäftsverkehr erforderlich sind, können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

Die Fotografin haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos.

 

URHEBERRECHTLICHE BESTIMMUNGEN

 

Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers stehen der Fotografin zu. Die Nutzungsbewilligung erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Der Vertragspartner erwirbt eine einfache, nicht übertragbare Nutzungsbewilligung für den vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen.

Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung verpflichtet, die Herstellerbezeichnung oder den Copyrightvermerk deutlich und gut lesbar anzubringen.

Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fotografin.

Die Nutzungsbewilligung gilt erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars und ordnungsgemäßer Herstellerbezeichnung als erteilt.

 

NEBENPFLICHTEN

 

Der Auftraggeber informiert alle Anwesenden über die Anwesenheit eines Fotografen und holt bei Bedarf schriftliche Einwilligungen zur Abbildung ein. Er ist auch dafür verantwortlich, Anwesende über die mögliche Verwendung der entstandenen Fotos für Werbezwecke zu informieren.

Der Vertragspartner ist für die Einholung eventuell erforderlicher Zustimmungen Dritter verantwortlich und hält die Fotografin in diesem Zusammenhang schad- und klaglos.

 

HAFTUNG UND PRODUKTHAFTUNG

 

Die Haftung der Fotografin und ihrer Mitarbeiter für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Bei leichter Fahrlässigkeit des Kunden ist die Haftung der Fotografin für Sach- oder Vermögensschäden begrenzt. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen nach sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens oder spätestens nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Fotografin.

 

DATENSCHUTZ UND DATENSICHERUNG

 

Persönliche Daten des Auftraggebers, die für die Abwicklung des Geschäftsverkehrs erforderlich sind, können von der Fotografin gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

Die Fotografin übernimmt keine Haftung für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos.

Bei jeder Nutzung der Fotos (Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung auf sozialen Medien usw.) ist der Vertragspartner verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyright-Vermerk gemäß dem Welturheberrechtsabkommen deutlich und gut lesbar am Lichtbild anzubringen. Es ist sicherzustellen, dass der Vermerk nicht gestürzt ist und in Normallettern geschrieben wird. Ein Beispiel: "Foto: (c) Luz Art Photography 

Jegliche Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fotografin.

Die Nutzungsbewilligung für die Fotos gilt erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars als erteilt. Dies gilt nur dann, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung bzw. Namensnennung gemäß Punkt 2 erfolgt ist.

 

STORNOGEBÜHREN BEI HOCHZEITSFOTOGRAFIE

 

Bei Stornierung des Hochzeitsfotografie-Auftrags durch das Brautpaar fallen folgende Stornogebühren an:

  • Bis zu 3 Monate vor dem vereinbarten Hochzeitstermin: 20% des vereinbarten Honorars.
  • Bis zu 1 Monat vor dem Hochzeitstermin: 50% des vereinbarten Honorars.
  • Weniger als 1 Monat vor dem Hochzeitstermin: 100% des vereinbarten Honorars.

Die Stornierung muss schriftlich erfolgen, um gültig zu sein.

 

STORNOGEBÜHREN BEI PORTRAITFOTOGRAFIE

 

Bei Stornierung eines Portraitfotoshootings (Familienporträt, Paarshooting, Einzelporträt usw.) durch den Kunden gelten folgende Stornogebühren:

  • Bis zu 7 Tage vor dem vereinbarten Fototermin: Keine Stornogebühren.
  • Innerhalb von 7 Tagen vor dem Fototermin: 50% des vereinbarten Honorars.
  • Am Tag des Fototermins oder bei Nichterscheinen: 100% des vereinbarten Honorars.

Die Stornierung muss schriftlich erfolgen, um gültig zu sein.

 

 


 

 

 


 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 


 

 

 

 

 

 


 

 

 

 


 

 

 


 

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